Kosten

Alle Unterrichtsentgelte setzen sich aus Unterrichts- und Verwaltungsentgelt zusammen (Ausnahme: 9er Karten für Erwachsene)

Fälligkeit der Entgelte:

  • Verwaltungsentgelt:  Anfang November (bei Start unterm Jahr mit dem ersten Unterrichtsentgelt) 
    Bei Mitgliedschaft im Verein entfällt das jährliche Verwaltungsentgelt
  • Monatliches Unterrichtsentgelt:  Zum 4. Arbeitstag jeden Monats
  • 9er Karten für Erwachsene:  Bei Erteilung der Karte in einem Betrag

 

Entgelt-Ermäßigungen entnehmen Sie bitte der gültigen Entgeltordnung ab 1.9.2019


Probezeit: Auf Wunsch kann bei Erstanmeldung eines Schülers eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart werden. Dies ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind. Ein Anspruch besteht nicht.