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Kosten

Alle Unterrichtsentgelte setzen sich aus Unterrichts- und Verwaltungsentgelt zusammen (Ausnahme: 9er Karten für Erwachsene)

Fälligkeit der Entgelte:

  • Verwaltungsentgelt:  Anfang November (bei Start unterm Jahr mit dem ersten Unterrichtsentgelt) 
    Bei Mitgliedschaft im Verein entfällt das jährliche Verwaltungsentgelt
  • Monatliches Unterrichtsentgelt:  Zum 4. Arbeitstag jeden Monats
  • 9er Karten für Erwachsene:  Bei Erteilung der Karte in einem Betrag

 

Entgelt-Ermäßigungen entnehmen Sie bitte der gültigen Entgeltordnung ab 1.9.2019


Probezeit: Auf Wunsch kann bei Erstanmeldung eines Schülers eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart werden. Dies ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind. Ein Anspruch besteht nicht.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: