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Fälligkeit der Entgelte:
Entgelt-Ermäßigungen entnehmen Sie bitte der gültigen Entgeltordnung ab 1.9.2019
Probezeit: Auf Wunsch kann bei Erstanmeldung eines Schülers eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart werden. Dies ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind. Ein Anspruch besteht nicht.